Die Wiedervereinigung der bayerischen Herzogtümer – Albrecht IV., „der Weise“, 1447-1508

Foto Einblattdruck, gedrucktes Mandat, Albrecht IV., „der Weise“, 1447-1508, recto

Albrecht IV., „der Weise“, 1447-1508, seit 1465/67 Herzog von Bayern-München, seit 1505 von ganz Bayern.
Gedrucktes Mandat: Aufforderung an die Lehensleute des verstorbenen Herzogs Georg von Bayern-Landshut, ihre Lehen bestätigen zu lassen. München, Sonntag nach Georg (=26. April) 1506.
(Druck: München, Hans Schobser, 1506).
Folio, Blattgröße 23,5 x 25cm. Satzspiegel 15 x 17cm. 29 Zeilen, Type 3. Mit aufgedrücktem roten Sekretsiegel. Rückseitig handschriftlich zeitgenössische Wiederholung des Ortes und Datums.
Sehr seltener Einblattdruck Herzog Albrechts IV. aus der Münchener Offizin Hans Schobsers. Die als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges erfolgte Wiedervereinigung der beiden Herzogtümer Bayern-München und Bayern-Landshut erforderte die übliche Lehensbestätigung bei einem Wechsel des Herrschers, zu der Albrecht IV. im vorliegenden Mandat aufruft. Alle Adligen und Angehörige anderer Stände sollen ihre Mannlehen bis Trinitatis (Sonntag nach Pfingsten, das war 1506 der 7. Juni) entweder in der Kanzlei in München oder am Hof erneuern lassen. Gemeine Mann- und Weibslehen sollen durch Verordnete, die Albrecht in alle Gerichte senden wird, erneuert werden.
Die nach dem Kölner Schiedsspruch König Maximilians I. von 1505 erfolgte Wiedervereinigung der beiden bayerischen Herzogtümer hatte nicht nur Albrecht IV. von Bayern-München zum Gewinner, sondern auch König Maximilian I. als Vermittler, der unter anderem Kitzbühel als Honorar seinen Erblanden einverleibte.
Schottenloher, Schobser, 108. Weller 363. (D0034)

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