Ursula von Melem (gest. 1526), Tochter des Frankfurter Handelsherrn Johann d. Ä. von Melem (1433-1484).
Schuldschein der Ursula von Melem mit Bestätigung des Zahlungseinganges durch den Empfänger sowie einem eigenhändigen zweizeiligen Zusatz über die getätigte Zahlung durch Ursula von Melem. (Frankfurt am Main?), 29. Dezember 1520 (Text), bzw. 30. März 1521 (eigenhändiger Vermerk).
Deutsche Handschrift auf Papier, ca. 21 x 21,5cm. Faltspuren, Siegelrest, Unterrand stärker lädiert und mit zwei Einrissen (ohne Textberührung).
Ursula von Melem, Witwe des Bernhard Rohrbach, bekennt, dass sie Heinz Kemp aus Nürnberg 50 Gulden für eine Kappe aus rotem Samt sowie vier kleinere Kappen schuldig ist, die sie bis zum nächsten Fasten bezahlen wird. Datiert „XVC XX jar sambstag nach derr geburt Jhesu Christi“. Am Ende eigenhändiger Zahlungsvermerk der Ursula von Melem „Des hab Ich orssel von mellem beczalt uff den helgn ouster abe(n)t em xvc xxi jar.“. Rückseitig Anmerkung „Ursula Bernh. Rohrbachs W. Verricht seine Besahl 1516. 17. etc.“ Die Jahreszahlen 1516 und 1517 kommen in dem Schreiben jedoch nicht vor.
Der aus Köln stammende Johann d. Ä. von Melem war Gründer einer bedeutenden Handelsgesellschaft und einer der reichsten Bürger Frankfurts. Das 1464 durch ihn erbaute „Steinerne Haus“ (1944 zerstört, in den 1960er Jahren rekonstruiert) trug eine Madonnenfigur mit den Gesichtszügen seiner Tochter Ursula. Laut einer Sage entbrannte der für die Anfertigung der Madonna beauftragte Bildhauer Andreas in aussichtsloser Liebe zur Patriziertochter Ursula und gab der Madonna deswegen ihre Gesichtszüge. Während der Bildhauer die Flucht ergriff, soll Ursula der Ehe für immer entsagt haben. Daraus entstand das Frankfurter Sprichwort „Traurig wie die Madonna am Steinernen Haus“. Tatsächlich war Ursula von Melem zweimal verheiratet. Zuerst mit Walter Schwarzenberg und nach dessen Tod mit Bernhard Rohrbach, den sie ebenfalls überlebte und der auch in diesem Brief genannt ist. Sehr seltenes Autograph einer „sagenumwobenen“ Frau!(A0004)
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